- Zweckaufwand
- kostengleicher Aufwand; ⇡ Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung, die in der Betriebsbuchhaltung als ⇡ Grundkosten verrechnet werden.- Gegensatz: ⇡ Neutrale Aufwendungen.- Vgl. auch ⇡ Abgrenzung.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Zweckaufwand — Als Zweckaufwand versteht man im Rechnungswesen und insbesondere in der Kosten und Leistungsrechnung denjenigen Teil des Aufwands, der direkt auf den Betriebszweck gerichtet ist, und zeitlich in die betrachtete Periode fällt. Im Gegensatz zum… … Deutsch Wikipedia
Zweckaufwand — Zwẹck|auf|wand, der (Finanzw.): in die Kostenrechnung eingehender, kostengleicher Aufwand … Universal-Lexikon
Zweckaufwand — Zwẹck|auf|wand (Finanzwesen) … Die deutsche Rechtschreibung
kostengleicher Aufwand — ⇡ Zweckaufwand … Lexikon der Economics
Aufwand — Spesen; Kosten; Kapitalaufwand; Aufwendung; Unkosten; Ausgabe; Kostenaufwand; Luxus; Pomp; Pracht; Wohlstand; Mühe; … Universal-Lexikon
Aufwandsgleiche Kosten — Grundkosten sind eine spezielle Kostenkategorie für aufwandsgleiche Kosten, das heißt Kosten, die eine wertmäßig exakte Entsprechung im Aufwand der Finanzbuchhaltung haben. Genau deshalb werden sie in älteren Lehrbüchern auch Buchkosten genannt.… … Deutsch Wikipedia
Buchkosten — Grundkosten sind eine spezielle Kostenkategorie für aufwandsgleiche Kosten, das heißt Kosten, die eine wertmäßig exakte Entsprechung im Aufwand der Finanzbuchhaltung haben. Genau deshalb werden sie in älteren Lehrbüchern auch Buchkosten genannt.… … Deutsch Wikipedia
Grundkosten — Aufwendungen, die im Rechnungszeitabschnitt in gleicher Höhe in die Kostenrechnung eingehen (aufwandsgleiche Kosten = Zweckaufwand, als Kosten verrechneter Zweckaufwand). Gegensatz: ⇡ Zusatzkosten, ⇡ Anderskosten … Lexikon der Economics
Grundkosten — sind eine spezielle Kostenkategorie für aufwandsgleiche Kosten, das heißt Kosten, die eine wertmäßig exakte Entsprechung im Aufwand der Finanzbuchhaltung haben. Genau deshalb werden sie in älteren Lehrbüchern auch Buchkosten genannt. Sie haben… … Deutsch Wikipedia
Neutraler Aufwand — Als neutralen Aufwand bezeichnet man in der Kosten und Leistungsrechnung allgemein den Teil des Aufwands, der keinen Kostencharakter hat (dem keine Kosten gegenüberstehen), also der nicht auf den Betriebszweck gerichtet ist, der in Art und Höhe… … Deutsch Wikipedia